Ersten Daten 2015

Publication date: 
12/01/2016 - 11:15

P R E S S E M I T T E I L U N G

 

Weiterer Rückgang der Beschwerden

beim föderalen Ombudsdienst für Energie im Jahr 2015

 

Beim föderalen Ombudsdienst für Energie sind im Jahr 2015 4.211 Beschwerden eingegangen (gegenüber 4.819 Beschwerden im Jahr 2014). 59,9 % davon waren in niederländischer, 39,6 % in französischer und 0,5 % in deutscher Sprache.

Dieser erneute Rückgang der eingegangenen Beschwerden (-608 Beschwerden) ist vor allem auf eine bessere Regulierung der (variablen) Energiepreise im Jahr 2015, die Senkung des MwSt.-Satzes auf die Stromrechnungen bis zum 31. August 2015 und die Einhaltung des Abkommens zum Schutz der Verbraucher zurückzuführen.

Die 2015 eingegangenen Beschwerden bezogen sich überwiegend auf:

  • Messprobleme, wie die Bearbeitung und Berichtigung der Zählerangaben bei der jährlichen Ablesung, ein defekter Zähler, ein Umzug oder leer stehende Wohnungen,… (21%)
  • Fakturierungsprobleme, wie beispielsweise Verspätungen bei der Ausstellung oder die Lesbarkeit der Rechnungen (16%)
  • Probleme bei der Zahlung der Energierechnungen, z.B. Ratenzahlungspläne, (verspätete) Rückzahlungen, Verwaltungskosten, Zahlungen per Einzugsverfahren, Garantieregelungen, die (Androhung der) Kündigung des Energieliefervertrags oder Beendigung wegen Zahlungsrückstand (15%).
  • die Preistransparenz oder die Klarheit der Preise und Tarife (15%)

 

Weitere eingegangene Beschwerden bezogen sich auf die Verkaufs- und Marketingpraktiken der Energieversorger (11%), Probleme in Zusammenhang mit einem Anbieterwechsel (5%), die Qualität der Dienstleistung (3%) sowie eine gewisse Anzahl regionaler Kompetenzen (12%), wie Anschlüsse an das Verteilernetz, Strompannen, grüne Energie, kostenlose kWh und Verteilertarife, die dank der 6. Staatsreform seit dem 1. Juli 2014 ebenfalls zu den regionalen Zuständigkeiten zählen.

 

Für 2016 erwartet der Ombudsdienst einen Anstieg der Zahlungsschwierigkeiten im Anschluss an eine Reihe politischer Entscheidungen, die 2015 und 2016 umgesetzt werden und die Auswirkungen auf die Stromrechnungen haben werden und dies insbesondere in Flandern. Folgende Punkte stellen hierbei die Hauptrisiken dar:

  • Die Erhöhung der Verteilertarife infolge der Besteuerung der Interkommunalen für Energie gemäß der Gesellschaftssteuer;
  • Die Anhebung der MwSt. von 6 auf 21% auf Stromrechnungen seit dem 1. September 2015;
  • Die Abschaffung der kostenlosen kWh in Flandern seit dem 1. Januar 2016;
  • Die Erhöhung des Beitrags für den Energiefonds in Flandern (Beschluss der flämischen Regierung) am 1. März 2016. Für kleine und mittlere Verbraucher wird der Beitrag von 3 Euro/Jahr auf 100 Euro/Jahr angehoben. Für Großverbraucher von 20.000 kwh wird der Beitrag von 3 Euro/Jahr auf 770 Euro/Jahr steigen. 

 

Der Ombudsdienst für Energie hält an seiner Forderung an die Föderalregierung fest, eine Reihe von Maßnahmen zu treffen in Zusammenhang mit einigen im föderalen Regierungsabkommen enthaltenen Punkten bezüglich Energiefragen, aber auch bezüglich gewisser Mängel in der Funktionsweise des Marktes, die der Ombudsdienst seit seiner Schaffung im Jahr 2010 festgestellt hat.

 

Diese politischen Vorschläge lauten wie folgt:

- ein verbessertes Recht auf den Sozialtarif für Strom und Gas, indem der Zugang auf alle Nutznießer einer erhöhten Beteiligung im Rahmen ihrer Krankenversicherung und alle Personen ausgeweitet wird, die sich in einem Verfahren der kollektiven Schuldenregelung befinden oder die die Hilfe eines Schuldnerberatungsdienstes in Anspruch nehmen.

Derzeit ist dieses Recht Personen mit einer Behinderung, die eine Reihe von Bedingungen erfüllen, Rentnern mit garantiertem Mindesteinkommen sowie Familien, die eine Sozialhilfe beziehen, vorbehalten. Gegenwärtig betrifft dies 8.5% der Haushalte (460.000 Haushalte haben Anrecht auf den Sozialtarif, darunter 255.000 für Erdgas).

Durch eine Ausweitung des Zugangs zum Recht auf den Sozialtarif könnten eine Million sozial schwache Familien in den Genuss von erschwinglichen Energiepreisen gelangen. Dies entspricht der Anzahl Familien, die in Belgien unter der Armutsgrenze leben (20% der Familien in Belgien).

- eine Stärkung des Verbraucherabkommen und seine Ausweitung auf KMU (gewerbliche Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von maximal 100.000 kWh für Gas und von 50.000 kWh für Strom).

- ein Verbot von Haustürgeschäften für Haushaltskunden und KMU

- eine Ausweitung des Mechanismus des Sicherheitsnetzes für variable Energiepreise sowie Ausweitung auf Energieprodukte mit einer festen Energiekomponente

- einheitliche und deutliche Energierechnungen, damit der Haushaltskunde oder der Gewerbetreibende noch besser in der Lage ist, Preise, Tarife und zugestandene sowie in Rechnung gestellte Ermäßigungen zu beurteilen und zu vergleichen.

Die vollständige politische Stellungnahme kann unter folgendem Link eingesehen werden: 

http://www.ombudsmanenergie.be/images/PDF/Avis%2014.007%20du%2024%20novembre%202014%20sur%20%20le%20memorandum%20du%20Service%20de%20Mediation%20de%20l%E2%80%99energie.pdf

Nähere Angaben zur Bearbeitung von Streitigkeiten, zu den Empfehlungen für die verschiedenen Energieunternehmen den zu den politischen Gutachten werden im Jahresbericht des Ombudsdienstes für Energie veröffentlicht, der spätestens zum 1. Mai 2016 an den Energieminister und das Parlament übermittelt wird.

 

Zur Information

Der Ombudsdienst für Energie ist ein unabhängiger föderaler Dienst und hat die Form einer juristischen Person. Er ist zuständig für die Verteilung von Anfragen und Beschwerden in Bezug auf die Funktionsweise des Strom- und Erdgasmarktes sowie die Bearbeitung von Streitigkeiten zwischen Endverbrauchern und deren Strom- und Erdgasunternehmen.

Beschwerden sind schriftlich beim Ombudsdienst für Energie einzureichen:

  • Per Post: Ombudsdienst für Energie, Rue Royale 47, 1000 Brüssel
  • Per Fax: 02 211 10 69
  • Über das elektronische Beschwerdeformular, das verfügbar ist auf www.mediateurenergie.be