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Verbraucherschutz
Der Wegfall der Grenzen zwischen den europäischen Ländern schließt den freien Personenverkehr sowie den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr mit ein. Die Energieversorgung bildet keine Ausnahme zu dieser neuen Regel. Dank der Liberalisierung des europäischen Strom- und Erdgasmarkts können Unternehmen und Privatpersonen ihren Energieversorger vollkommen frei wählen.
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