Pressemitteilung Ombudsdienst für Energie 2016

Publication date: 
05/01/2017 - 11:15
Zahl der Beschwerden beim föderalen Ombudsdienst für Energie 2016 um mehr als 30% zugenommen

Beim föderalen Ombudsdienst für Energie sind im Geschäftsjahr 2016 5.526 Beschwerden eingegangen (gegenüber 4.211 Beschwerden im Jahr 2015). Davon waren  61,7% niederländischsprachige, 37,7% französischsprachige und 0,5% deutschsprachige Beschwerden.

Dieser starke Anstieg der Beschwerdezahlen (+ 1.315 Beschwerden) ist hauptsächlich auf eine Reihe politischer Entscheidungen zurückzuführen, die vor allem in Flandern in den Jahren 2015 und 2016 zu bedeutend höheren Energierechnungen geführt haben. Hierzu zählen insbesondere die Erhöhung der MwSt. von 6 auf 21% , der Wegfall der kostenlosen kWh in Flandern, die Erhöhung des Beitrags an den Energiefonds in Flandern auf 100 Euro für einen mittleren Verbrauch und die Entwicklung der Verteilertarife.

Die eingegangenen Beschwerden betrafen 2016 vor allem:

  • Probleme bei der Erfassung, wie die Bearbeitung und Berichtigung von Zählerangaben anlässlich der jährlichen Ablesung, defekte Zähler, Umzug oder Wohnungsleerstand… (20,8%);
  • Die Transparenz der Preisgestaltung oder die Klarheit der Preise und Tarife (16,2%);
  • Abrechnungsprobleme, beispielsweise Verspätungen bei der Ausstellung und der Lesbarkeit der Rechnungen (16%);
  • Probleme bei der Zahlung der Energierechnungen, zum Beispiel Ratenzählungspläne, (verspätete) Rückzahlungen, Verwaltungskosten, Zahlungen per Domizilierung, Garantieregelungen, die (Androhung der) Kündigung des Energieliefervertrags oder Sperrungen bei Nichtzahlung (13,6%);
  • Verkaufs- und Marktpraktiken der Energieversorger (11,5%).

Die anderen Beschwerden betrafen Probleme in Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel (5,5%), die Qualität der Dienstleistung (3,8%) und eine Reihe regionaler Kompetenzen (11,5%), wie den Anschluss an das Verteilernetz, Sperrungen, Strompannen, grüne Energie, kostenlosen Strom sowie die Verteilertarife.

Der Ombudsdienst hat 2016 eine politische Stellungnahme verfasst, damit Maßnahmen im Energiebereich, welche im föderalen Regierungsabkommen vorgesehen sind, berücksichtigt werden.

Diese politischen Vorschläge (siehe auch politischer Vorschlag) http://www.mediateurenergie.be/fr/publications/avis-16009-concernant-laccord-du-consommateur) lauten wie folgt:

- eine Stärkung des Verbraucherabkommens und seine Ausweitung auf KMU (professionelle Endverbraucher mit einem jährlichen Höchstverbrauch von maximal 100.000 kWh für Gas und 50.000 kWh für Strom).

- eine einheitliche und verständliche Energierechnung, damit der Privatverbraucher oder der Gewerbetreibende noch besser in der Lage ist, Preise, Tarife und vereinbarte und in Rechnung gestellte Preisnachlässe zu beurteilen und zu vergleichen.  

- ein verbessertes Recht auf den Sozialtarif für Strom und Gas, indem der Zugang auf alle Nutznießer einer erhöhten Beteiligung im Rahmen ihrer Krankenversicherung und alle Personen ausgeweitet wird, die sich in einer kollektiven Schuldenregelung befinden oder die die Hilfe eines Schuldnerberatungsdienstes in Anspruch nehmen.

Derzeit ist dieses Recht Personen mit einer Behinderung, die eine Reihe von Bedingungen erfüllen, Rentnern mit garantiertem Mindesteinkommen sowie Familien, die eine Sozialhilfe beziehen, vorbehalten. Gegenwärtig betrifft diese Maßnahme nur 10% der Haushalte (485.906 Haushalte haben Anrecht auf den Sozialtarif, darunter 289.423 für Erdgas).

Durch eine Ausweitung des Zugangs zum Recht auf den Sozialtarif könnten eine Million sozial schwache Familien in den Genuss von erschwinglichen Energiepreisen gelangen. Dies entspricht der Anzahl Familien, die in Belgien unter der Armutsgrenze leben (20% der Haushalte in Belgien).

Nähere Angaben zur Bearbeitung der Streitigkeiten, zu den Empfehlungen an die verschiedenen Energieunternehmen sowie zu den politischen Gutachten werden im Jahresbericht des Ombudsdienstes für Energie veröffentlicht, der spätestens zum 1. Mai 2017 an die Energieministerin und das Parlament übermittelt wird.