Wer kann sich an den Ombudsdienst für Energie wenden?

Wer kann sich an den Ombudsdienst für Energie wenden?

Jeder Endverbraucher (Netzbenutzer) kann sich an den Ombudsdienst für Energie wenden. So können sich beispielsweise Privatverbraucher, Selbstständige, Handwerker, Kaufleute, Freiberufler, KMB, Vereinigungen, Eigentümergesellschaften... kostenlos an den Ombudsdienst für Energie wenden, um zu versuchen eine gütliche Einigung für eine Streitigkeit mit ihrem Strom- oder Erdgasversorger oder ihrem Netzbetreiber zu erzielen.

Hierfür kann man sich direkt an den Ombudsdienst für Energie wenden oder aber über einen Vertreter des Nutzers (Vereinigung, ÖSHZ, Anwalt...). Dieser Vermittler kann dem Kläger während der gesamten Bearbeitungsdauer der Beschwerde behilflich sein.