Worum handelt es sich?
Der Ombudsdienst für Energie stellt die Rechtmäßigkeit der festen Gebühren in Zweifel, die die Energieversorger ESSENT, LUMINUS, OCTA+, MEGA, ENERGY PEOPLE und ZENO für ein gesamtes Lieferjahr von Kunden verlangen, die ihren Energievertrag vorzeitig kündigen.
Diese Energieversorger berechnen für die Strom- und/oder Gasversorgung bereits feste Gebühren von über 60 Euro für ein ganzes Lieferjahr für jede Energiequelle, auch wenn der Endkunde seinen Energievertrag vorzeitig kündigt. Dies bedeutet, dass diese Kunden manchmal über 100 Euro zahlen müssen, wenn sie den Anbieter wechseln. Der Ombudsdienst für Energie ist der Auffassung, dass es sich dabei um eine (versteckte) Vertragsbruchentschädigung handelt, obwohl das Gesetz über Strom und Gas ausdrücklich vorsieht, dass „dem Privatkunden oder dem KMU keine Entschädigung in Rechnung gestellt werden darf, wenn er von seinem Recht Gebrauch macht, seinen Energievertrag zu beenden“.
Wo findet man diese feste Gebühr oder Vertragsbruchentschädigung?
Sie finden diese feste Gebühr für ein volles Jahr auf der Endabrechnung, die Sie von dem betreffenden Energieversorger erhalten, nachdem Sie Ihren Energievertrag infolge eines Anbieterwechsels vor dem Enddatum Ihres Strom- und/oder Gasvertrags gekündigt haben.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die politische Stellungnahme 17.011 des Ombudsdienstes für Energie unter der Internetadresse:
https://www.mediateurenergie.be/fr/publications/avis-17011-concernant-des-redevances-fixes-vs-des-indemnites-de-rupture
Häufige Fragen
Was ist eine feste Gebühr?
Es handelt sich um Verwaltungskosten, die gewisse Versorger zusätzlich zum festen oder variablen Energiepreis pro kWh berechnen.
Wie hoch ist diese feste Gebühr?
Sie kann sehr unterschiedlich ausfallen und zwischen 10 Euro und 70 Euro pro Jahr einschließlich der MwSt. von 21 % liegen.
Manche Versorger berechnen keine feste Gebühr für gewisse Energieverträge.
Pro rata temporis oder pro Jahr?
Seit 2015 berechnen gewisse Energieversorger eine feste Gebühr pro Jahr, auch wenn Sie nicht ein volles Jahr Kunde dieses Versorgers sind. Andere Versorger stellen diese Gebühr auch weiterhin anteilsmäßig zur tatsächlichen Dauer der Lieferung während des vergangenen Jahres in Rechnung.
Gemäß dem Verbraucherabkommen, das durch die Versorger und den Minister für Verbraucherfragen Kris Peeters unterzeichnet worden ist, durften die Energieversorger bis zum 1. September 2018 eine feste jährliche Gebühr für das erste Lieferjahr berechnen. Ab dem zweiten Vertragsjahr dürfen sie diese feste Gebühr jedoch nur noch teilweise und pauschal bzw. anteilig pro rata temporis berechnen.
Wie hoch ist Ihr möglicher finanzieller Verlust?
Er hängt vom Betrag der festen jährlichen Gebühr und von der Dauer, während der Sie Kunde waren, ab. Wird Ihnen eine feste Gebühr von 60 Euro pro Jahr für Strom und eine weitere von 60 Euro pro Jahr für Erdgas berechnet und Sie waren nur 2 Monate Kunde, beläuft sich der finanzielle Verlust auf 100 Euro, d.h. 50 Euro für Strom und 50 Euro für Erdgas.